NIS2 und souveräne Infrastruktur

Was die Richtlinie von Unternehmen verlangt, und warum europäische Hersteller die Umsetzung erleichtern.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Kreis der Unternehmen, die Mindestanforderungen an ihre IT-Sicherheit erfüllen und Vorfälle melden müssen, erheblich. Betroffen sind je nach Sektor und Größe viele mittelständische Unternehmen, die sich bislang nicht als kritische Infrastruktur verstanden haben.

Was NIS2 verlangt

Die Richtlinie fordert unter anderem ein Risikomanagement für Netz- und Informationssysteme, Konzepte für Vorfallbewältigung und Geschäftskontinuität, Sicherheit der Lieferkette, sichere Beschaffung und Entwicklung sowie Verschlüsselung und Zugangskontrolle. Sicherheitsvorfälle sind innerhalb kurzer Fristen zu melden. Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung.

Wo europäische Hersteller helfen

Zwei Anforderungen sind für dieses Verzeichnis besonders relevant.

Lieferkettensicherheit. NIS2 verlangt, dass Unternehmen die Sicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Ein Hersteller, der europäischem Recht unterliegt, dessen Produkte vom BSI zertifiziert oder extern auditiert sind und der seine Entwicklung in Europa dokumentiert, ist in dieser Bewertung leichter einzuordnen als ein Anbieter mit unklarer Konzernstruktur.

Meldewesen und Zusammenarbeit mit Behörden. Bei einem Vorfall muss ein Unternehmen schnell mit dem Hersteller sprechen können – in derselben Sprache, derselben Zeitzone und unter demselben Recht. Die gelisteten Hersteller bieten diese Nähe.

Was das Verzeichnis nicht leistet

NIS2-Konformität ist eine Eigenschaft der Organisation, nicht des Produkts. Kein Hersteller in diesem Verzeichnis kann Konformität “liefern” – er kann sie erleichtern. Die Umsetzung bleibt Aufgabe des Unternehmens und seines Systemhauses. Im souveraen.network finden Sie Dienstleister, die genau das begleiten.

Hinweis: Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Der Stand der nationalen Umsetzung ändert sich; maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetzestexte.